Aktuelles
5. Haigerlocher Handels- und Gewerbeschau
30. Oktober - 1. November 2010, Wittauhalle, Haigerloch
Zum ersten Mal sind wir auf der Haigerlocher Gewerbeschau vertreten.
Sie finden uns dort täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr.
Unsere Themenschwerpunkte sind dieses Jahr
"Individuell Abschied nehmen" und "Bestattungsvorsorge".
25.09.2009
Leistungsschau "neckarwoche 2009"
25.-27. September 2009, Ausstellungsgelände Festplatz Horb
Auch dieses mal sind wir wieder auf der Leistungsschau vertreten.
Sie finden uns täglich von 11.00 bis 20.00 Uhr in Halle 2, Stand 2.10.
Unser Schwerpunkt liegt dieses Jahr beim Thema "Individuell Abschied nehmen".
Sterbegeld ersatzlos gestrichen
Im Rahmen der Gesundheitsreform 2004 wird das Sterbegeld zum 01.01.2004 ersatzlos gestrichen. Der Bundesverband Deutscher Bestatter, dem rund 80% der Bestattungsunternehmen in der Bundesrepublik angehören, weist darauf hin, dass diese Kürzung nicht gerechtfertigt ist. Viele Bürger haben noch nicht realisiert, dass ihnen fast ein Drittel der Bestattungskosten gestrichen worden ist.
Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 26.09.2003 verabschiedeten Gesetzentwurf am 17.10.2003 zugestimmt. Das Gesetz tritt damit am 01.01.2004 in Kraft.
Der Abbau des Sterbegeldes als Baustein des Sozialstaates hat Geschichte. Vor 1989 wurden – einkommensabhängig – durchschnittlich 4.200 DM Sterbegeld bezahlt. Im Rahmen der Blüm´schen Gesundheitsreform 1989 wurde das Sterbegeld auf 2.100 DM mehr als halbiert; nach dem 01.01.1989 in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte haben keinen Anspruch mehr auf Sterbegeld. Im Zuge der EURO-Umstellung zum 01.01.2002 wurde das Sterbegeld auf 1.050 EURO festgesetzt, was für die gesetzlichen Krankenkassen einen Umrechnungsvorteil zu Lasten der Leistungsempfänger von rd. 43 DM bedeutete. Schließlich halbierte die rot-grüne Bundesregierung zum 01.01.2003
das Sterbegeld auf 525 EURO. Mit der Gesundheitsreform 2004 entfällt das Sterbegeld nunmehr gänzlich.
Zur Begründung der Streichung wird angeführt, dass zur Beitragssenkung im Gesundheitswesen der Entfall des Sterbegelds als versicherungsfremde Leistung erforderlich ist. Dieses Argument trifft nicht zu. Das Sterbegeld ist seit den Bismarck´schen Sozialreformen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts fester Bestandteil der sozialen Leistungen. Es ist vom Gesetzgeber selbst den Krankenkassen als Leistungspflicht zugewiesen worden.
Hinzu kommt, dass über Jahre bei der Beitragsberechnung für die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse das Sterbegeld fester Bestandteil der Beitragskalkulation gewesen ist. Kurzer Hand wird den gesetzlichen krankenversicherten Bürgern genommen, wofür sie jahrzehntelang Beiträge einbezahlt haben. Aus Sicht des Bundesverbandes Deutscher Bestatter ist
dies ein enteignungsgleicher Eingriff, denn auch in einem umlagefinanzierten Beitragssystem können Leistungsversprechen durch den Gesetzgeber nicht einfach gestrichen werden.
Das Nachsehen haben insbesondere ältere Menschen, die häufig keine Möglichkeit mehr haben, den Wegfall des Sterbegeldes zu kompensieren. Die Folge wird ein Anstieg von Bestattungen sein, die durch die Sozialämter zu finanzieren sind.
Der Wegfall des Sterbegelder zwingt zu umfassender Eigenvorsorge. Der Bundesverband Deutscher Bestatter rät deshalb, zu Lebzeiten Vorsorge für die Bestattung zu treffen. Eine fundierte Beratung über die verschiedenen Möglichkeiten erhalten Sie bei allen Mitglieds-Bestattungsunternehmen.
Bestattungsfachkraft
Seit 1. August 2003 anerkannter Ausbildungsberuf
Nach der Gewerbeordnung reicht ein Gewerbeschein aus, um als Bestatter tätig zu werden. Faktisch war dies schon immer unzureichend. In der Praxis kann nur bestehen, wer eine solide Ausbildung und profundes Wissen aufweisen kann. Doch wie erlernt und vertieft man die benötigten Kenntnisse und Fertigkeiten, um ein erfolgreicher Bestatter / eine erfolgreiche Bestatterin zu werden.
Mehr denn je ist eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung notwendig. Hinterbliebene wünschen heute nicht mehr nur eine einfache Bestattung, bei der der Verkauf eines Sarges im Mittelpunkt steht. Die Aufgaben eines Bestatters haben sich geändert. So werden von einem Bestatter umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Betreuung und Organisation sowie detaillierte Kenntnisse rechtlicher, sozialer und fachlicher Belange rund um Tod, Trauer und Bestattung erwartet. (Quelle: BDB)
Seit 1. August 2003 besteht die Möglichkeit, diesen veränderten Anforderungen gerecht zu werden und eine dreijährige Ausbildung zu absolvieren. Dass dies nach langjährigen Bemühungen seitens des Bundesverbandes des deutschen Bestattungsgewerbes, den Handwerkskammern der Länder und zahlreicher anderer Beteiligten nun möglich geworden ist, trifft auf erfreulich große Resonanz und Interesse. So lernen mittlerweile fünf Schulklassen, aus allen Teilen Deutschlands an der Berufsschule in Bad Kissingen die theoretischen Hintergründe des "neuen" Fachbereichs - der wohl eigentlich so alt ist, wie es Menschen gibt...
Die Ausbildung wird nach dem Prinzip des dualen Systems zum Teil im Ausbildungsbetrieb und zum anderen im Blockunterricht an der Berufsschule durchgeführt. Wie auch in anderen Ausbildungen werden die Ausbildungsinhalte im Lehrplan formuliert.
ISO9001 Zertifizierung
Alle Betriebe, die das Fachzeichen des Bundesverbandes führen, werden regelmässig von Auditoren des Bestatterverbandes überprüft.







