Friedrichson Bestattungen

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  1. Sterbefall

Was ist zu tun im Trauerfall?

Formalitäten und sonstige Maßnahmen, die bei einem Sterbefall zu erledigen sind

  • den Hausarzt benachrichtigen, der die Todesbescheinigung ausstellt, wenn der Sterbefall in der Wohnung eingetreten ist. Falls dieser nicht erreichbar ist, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 errichbar. Ist der Todesfall in einem Krankenhaus oder Alten-/Pflegeheim eingetreten, brauchen Sie keinen Arzt verständigen. Die Verwaltung der ensprechenden Einrichtung veranlasst die unmittelbar notwendigen Dinge.
  • hat der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt, können Sie die Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
  • die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
  • Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- oder Feuerbestattung)
  • Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
  • Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
  • Dekoration für Trauerfeier in der Kapelle bestellen
  • Kerzenbeleuchtung für Trauerfeier in der Kapelle bestellen
  • Sarggebinde bestellen
  • Bestellung von Kränzen und Handsträußen
  • Trauerbriefe und Danksagungen erstellen
  • Adressen für Anschriften bei Trauerbriefen zusammenstellen
  • Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen
  • dem Pfarrer oder einem Redner Kenntnis geben
  • evtl. Imbiß (Trauerkaffee, Trauermahl) nach Beerdigung /Trauerfeier in einem Café, Restaurant oder einer Gaststätte bestellen
  • Abmeldung bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse und ggf. mit berufsständischen Organisationen
  • Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
  • Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
  • Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungstelle
  • Meldung der Verstorbenenanschrift zur " Robinson-Liste" zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
  • Wohnung kündigen Telefon und Zeitungen abbestellen
  • Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
  • Abmelden des Autos und Kündigung der Kfz-Versicherung
  • Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
  • Versorgung der Haustiere
  • Versorgung der Blumen und Pflanzen
  • Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel
  • Umbestellung der Post Daueraufträge bei Banken/Sparkassen
  • ändern Fälligkeit von Terminzahlungen
  • Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
  • Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
  • Einschaltung eines Steuerberaters
  • Beamtenversorgung: Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst

Sie sehen, es kommt eine Menge an Aufgaben auf Sie zu. Viele dieser Formalitäten würden wir gerne für Sie übernehmen. Rufen Sie uns jederzeit an.

Erforderliche Unterlagen im Todesfall

Im Todesfall ist es notwendig, einige erforderliche Unterlagen vorzulegen. Nachstehend finden Sie eine Liste aller Unterlagen, damit Sie doppelte Wege und unnötige Zeitverluste vermeiden.

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
  • bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch; ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, wird die Heiratsurkunde benötigt.
  • bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

Die vorgenannten Unterlagen werden jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls benötigt.

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Trauerliteratur

Hier finden Sie ausgewählte Literatur zu Tod, Trauer und zum Trost.
 

Mehr erfahren

Wichtig zu wissen

Nichts geht leider ohne Formalitäten - daher finden Sie hier wichtige Hinweise zu Dokumenten und Behörden.

Mehr erfahren

Kondolenzbriefe

Alles, was Sie über Kondolenzbriefe wissen sollten, finden Sie in unserem Archiv.
 

Mehr erfahren

Hauptsitz

Mühlener Straße 13
72160 Horb am Neckar
Telefon: (0 74 51) 70 42
Telefax: (0 74 51) 22 42

Bürozeiten: Montags - Freitags 8 - 17 Uhr
Samstag 9 - 12 Uhr

Außerhalb der Geschäftszeiten sind wir nach telefonischer Terminabsprache gerne für Sie da.

Beratungsbüro Sulz

Untere Hauptstraße 1
72172 Sulz am Neckar
Telefon: (0 74 54) 60 66

Im Beratungsbüro Sulz sind wir nach telefonischer Terminabsprache gerne für Sie da.

Beratungsbüro Haigerloch

Madertal 1/1
72401 Haigerloch
Telefon: (0 74 74) 95 89 04

Bürozeit: Mittwochs 9 - 12 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung

 

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