Friedrichson Bestattungen
Inh. Julia Friedrichson
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  1. Vorsorge
  2. Bestattungsvorsorge mit einer Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung

Mit monatlichen Beiträgen in eine Sterbegeldversicherung vorsorgen

Da im Jahr 2004 das Sterbegeld abgeschafft wurde, muss heutzutage jeder Mensch für die finanzielle Absicherung seiner eigenen Beerdigung oder die Kosten für die Bestattung seiner Angehörigen selber aufkommen. Wie die Finanzen im Todesfall aussehen, ist angesichts eventuell anfallender Kosten für Pflege- und Heimunterbringung kaum vorherzusehen. Wer mit einer Sterbegeldversicherung für die Bestattungskosten vorsorgt, entlastet seine Angehörigen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für die zukünftige Bestattung inhaltlich und finanziell abzusichern.

 

Für wen ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

Eine Sterbegeldversicherung empfiehlt sich vor allem für Menschen im jüngeren Alter. Hier zahlen Sie monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung ein, die im Todesfall ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen ist dies interessant – denn die monatlichen Kosten bleiben vergleichsweise gering. Es gibt in aller Regel keine Gesundheitsprüfung und die Summe wird nach entsprechender Wartezeit sofort nach Vertragsbeginn ausgezahlt. 

Monatlichen Beitrag direkt online berechnen

Ihre individuelle Bestattungsvorsorge können Sie hier direkt online oder bei uns vor Ort abschließen.

Demnächst ist hier die Verlinkung zu unseren Partnern der Nürnberger Versicherung online

 

Die Vorteile der Sterbegeldversicherung auf einen Blick

  • Entlastung Ihrer Hinterbliebenen
  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • Über mehrere Jahre in Raten ansparbar, auch in kleinen Beiträgen
  • Absicherung entsprechend der gewünschten Versicherungssumme 
  • Im Todesfall Auszahlung des angesparten Sterbegeldes an den Bezugsberechtigten
  • Deutschlandweite Bestattung möglich
  • Möglichkeit zur Festlegung eines Wunschbestatters
  • Individuelle Trauerbegleitung durch Bestatter vor Ort möglich
  • Abholung, Überführung im Inland und Einbettung sowie Organisation der notwendigen Dokumente möglich
  • Schutz des angelegten Geldes für die angemessene Bestattungsvorsorge vor unberechtigtem Auflösungsverlangen (z.B. des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit)

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die monatlichen Beiträge einer Sterbegeldversicherung?

Der Beitrag für Ihre Sterbegeldversicherung hängt vom Eintrittsalter und der gewählten Versicherungssumme ab. Hierbei ist die Versicherungssumme abhängig von Ihren Wünschen, die Sie in Ihrer Bestattungsvorsorge definiert haben.

 

Wie sehen Verbraucherschützer die Sterbegeldversicherung?

Verbraucherschützer kritisieren die Möglichkeit der Überzahlung. Das heißt: Ihre Hinterbliebenen bekommen eventuell weniger zurück, als Sie eingezahlt haben. Dies hängt jedoch davon ab, wie lange nach dem Abschluss Sie versterben.

Allerdings haben Kunden die Sicherheit, dass im Todesfall auch bereits wenige Jahre nach Abschluss die volle Versicherungssumme zur Verfügung steht (außer der Tod liegt innerhalb von Wartezeiten bei Sterbegeldversicherungen ohne Gesundheitsfragen). Ein Banksparplan bietet diese Sicherheit nicht: Denn hier steht nur das tatsächlich angesparte Vermögen zum Zeitpunkt des Todes bereit.

Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung ist einer Kapitallebensversicherung ähnlich. Allerdings wird im Vergleich zu einer normalen Lebensversicherung nicht für den Lebensabend gespart, sondern es kommt zur Auszahlung, wenn der Versicherungsnehmer stirbt.

Gibt es eine Wartezeit?

Da Sie für die NÜRNBERGER Sterbegeldversicherung keine Gesundheitsfragen beantworten müssen, gibt es eine Wartezeit bzw. eine Staffelung der Versicherungsleistung:

Bei Unfalltod besteht sofort voller Versicherungsschutz.

Bei Tod im 1. bis 6. Monat leisten wir: die eingezahlten Beiträge

Bei Tod im 7. bis 12 Monat leisten wir: 25 % der Versicherungssumme

Bei Tod im 13. bis 15. Monat leisten wir: 50 % der Versicherungssumme

Bei Tod im 16. bis 18. Monat leisten wir: 75 % der Versicherungssumme

Bei Tod ab dem 19. Monat leisten wir: 100 % der Versicherungssumme

  • Vorkehrungen treffen
  • Bestattungsvorsorge mit einer Sterbegeldversicherung
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Trauerliteratur

Hier finden Sie ausgewählte Literatur zu Tod, Trauer und zum Trost.
 

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Telefax: (0 74 51) 22 42

Bürozeiten: Montags - Freitags 8 - 17 Uhr
Samstag 9 - 12 Uhr

Außerhalb der Geschäftszeiten sind wir nach telefonischer Terminabsprache gerne für Sie da.

Beratungsbüro Sulz

Untere Hauptstraße 1
72172 Sulz am Neckar
Telefon: (0 74 54) 60 66

Im Beratungsbüro Sulz sind wir nach telefonischer Terminabsprache gerne für Sie da.

Beratungsbüro Haigerloch

Madertal 1/1
72401 Haigerloch
Telefon: (0 74 74) 95 89 04

Bürozeit: Mittwochs 9 - 12 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung

 

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